Die Logopädische Therapie ist Teil der medizinischen Grundversorgung und gehört zu den Heilmitteln.

 

Grundsätzlich ist es jedem Patienten möglich, diese Leistung in Anspruch zu nehmen, wenn dieser Verständnis-, Sprech-, Sprach-, Stimm-, Hör- und Schluckstörungen aufweist.

 

Nachdem der behandelnde Arzt eine sogenannte Heilmittelverordnung ausgestellt hat, sollte innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum mit der Logopädischen Therapie begonnen werden.