Die Kosten für die Logopädische Therpie übernimmt die Gesetzliche Krankenkasse wie folgt:


  • Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr werden die Behandlungskosten in vollem Umfang getragen.
  • Bei Erwachsenen ab 18 Jahren gilt eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungspflicht die sich aus 10% der logopädischen Leistungen pro Rezept und der Rezeptgebühr von 10,- € zusammensetzt.