Heilmittelverordnungen
Die entsprechenden Felder werden durch die Arztpraxis ausgefüllt.
Alle Verordnungsdaten müssen plausibel im Bezug auf ICD-10-Code, Indikationsschlüssel und Therapieform angegeben werden, da es andernfalls nicht zur Therapie kommen kann.
Die korrekt ausgefüllte Verordnung wird anschließend dem Therapeuten als abrechnungsfähiges Dokument zu Beginn der Therapie durch die Patienten/innen bzw. deren Angehörigen zum Verbleib überreicht.
Auf der Rückseite werden die Unterschriften zur Bestätigung der Therapieeinheit von Patientinnen/ Patienten und Therapeutin geleistet.