Die Therapie erfolgt

  • nach ärztlicher Diagnose
  • auf Grundlage einer Heilmittelverordnung gesetzlich Versicherter für Logopädie durch die behandelnden Fachärztinnen/ -ärzte: Haus-, Kinder-, Zahn-, HNO-Ärzte, Kieferorthopädie, Neurologie, Psychiatrie, Internisten
  • spätestens 28 Tage nach Rezeptausstellung, in dringlichen Fällen, innerhalb von 14 Tagen
  • bei allen Altersgruppen (bei Vollendung des 18. Lebensjahres mit gesetzlich vorgeschriebener Zuzahlung)
  • nach Auswertung spezifischer Logopädischer Diagnostik
  • in Zusammenarbeit mit dem Patienten und ggf. dessen Angehörigen mit gemeinsamer Zielsetzung und -überarbeitung
  • im Hinblick auf die Interessen, mit Bezug zum Alltag des Patienten (individuell und ganzheitlich)
  • wenn folgende Fähigkeiten und Fertigkeiten betroffen sind:

       Sprache

       Sprachentwicklung

       Sprechen

       Artikulation

       Lesen

       Schreiben nach Diktat

       Grammatik(erwerb) 

       Atmung 

       Stimme

       Schlucken 

       Hören

       Redefluss

       Kommunikationsfähigkeit

 

 

Über das Kontaktformular können Sie mir gern eine Nachricht zur Klärung therapierelevanter Fragen stellen oder Ihr persönliches Anliegen schildern.