Die logopädische Behandlung pro Heilmittelverordnung erfolgt nach ärztlicher Beurteilung und umfasst
- zehn Therapieeinheiten,
- mit einer Therapiedauer von 30, 45 oder 60 Minuten,
- die ein- oder mehrmals wöchentlich durchgeführt wird.
Nach Abschluss der letzten Therapieeinheit auf der aktuellen Verordnung, erhält die Arztpraxis auf Wunsch einen detailierten Therapiebericht. Dieser beinhaltet die Logopädische Diagnose, den bisherigen Therapiestand mit Erläuterungen der Therapiemittel sowie der prognostischen Einschätzung.
Die Entscheidung zur weiterführenden Therapie erfolgt final durch die ärztliche Einschätzung.